GRILL & BBQ NIEDERRHEIN TOPFGUCKER RHEDE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KURSE

Die Anmeldung zum Grillkurs findet verbindlich über Vorauszahlung statt. Die Vorauszahlung muss bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn eingegangen sein. 

Eine Rückerstattung des Preises ist nur bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr.

Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Kursbuchung mit Gutscheinversand die Zahlung innerhalb von 7 Tagen, ab Erhalt des Gutscheins, fällig wird.

Foodtruck Catering BOH behält sich vor, Kurse wegen geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit abzusagen oder zu verschieben.

Bei einem Ausfall, durch uns verursacht, erhalten Sie einen Alternativtermin oder wir erstatten die Kursgebühr zu 100 %.

Gutscheine sind erst nach Zahlungseingang gültig. 

Jeder Teilnehmer ist für seine Hygiene verantwortlich. Bitte waschen Sie sich vor Kursbeginn gründlich die Hände. Das Tragen von Ringen oder anderem Schmuck an den Händen ist während des Kochens nicht gestattet.

Auf Allergien und/oder Unverträglichkeiten ist bei der Anmeldung deutlich hinzuweisen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Flecken oder Löcher in der Kleidung wird keine Haftung übernommen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit Geräten und Werkzeug, im speziellen scharfe Messer, sorgsam umgegangen werden muss.

Für entstandene Schäden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Foodtruck Catering BOH vorliegt, wird keine Haftung übernommen.

Bei grob fahrlässiger Beschädigung des Inventars von Foodtruck Catering BOH haftet der Kursteilnehmer.

Die Vervielfältigung von ausgehändigten Rezepten ist nur mit Zustimmung möglich.

CATERING

Für uns ist ein Stromanschluss von höchster Wichtigkeit. Sollten Sie unseren Anhänger (GaumenDisco) gebucht haben, damm benötigen wir einen 32A 400Volt Stromanschluss. Bitte klären Sie dringend ab ob so ein Anschluss bei Ihrem Ort verfügbar ist. Sollte der Stromanschluss nicht verfügbar sein, können wir das Event nicht durchführen! Einen kleineren Anschluss können wir leider nicht nutzen. 16A 400Volt reicht uns nicht aus! Der Truck benötigt nur einmal 230 Volt 16A. Der Anschluss sollte nicht weiter als 50m entfert sein.  

Wir bitten 14 Tage vorher um eine Anzahlung in Höhe von 50%. Dann übermitteln Sie uns bitte auch die genaue Personenanzahl.

ZAHLUNG

Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden.

Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich Foodtruck Catering BOH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Der Kunde teilt Foodtruck Catering BOH 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Foodtruck Catering BOH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Foodtruck Catering BOH möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

TERMINE 

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein. Termine sind erst nach Bestätigung durch uns und nach erhalt der Anzahlung fix. Wir senden Ihnen ein Angebot zu. Dies unterzeichnen Sie und senden es an uns unterschrieben zurück. Ist dies erledigt haben Sie den Auftrag bestätigt. Haben wir keinen unterzeichneten Auftrag erhalten, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. 

STORNIERUNG

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir

• nach Annahme des Angebotes mindestens  10%,

•90 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%,

•45 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%,

•14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 100% des Auftrages.

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich Foodtruck Catering BOH vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall eine Raummiete in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

ÄNDERUNGEN 

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

SCHADENSERSATZPFLICHT

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Foodtruck Catering BOH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkei oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

ALLGMEINE BESTIMMUNGEN 

Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:

•den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern

•uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt  oder reparaturbedürftig ist

•alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. EIGENTUMSVORBEHALT Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgmeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nur für Gruppen: